Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle „Fondation Zentrum fir politesch Bildung“ ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

https://alass.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Bilder, die in Popup-Inhalten angezeigt werden, verfügen nicht über geeignete Alternativtexte, was es Screenreader-Nutzern erschwert, deren Zweck zu verstehen.
  • Einige Bilder mit Diagrammen oder visuellen Erläuterungen enthalten keine ausführliche textuelle Beschreibung.
  • Wenn JavaScript deaktiviert ist, sind bestimmte interaktive Komponenten wie modale Fenster nicht zugänglich und deren Inhalte können nicht angezeigt werden.
  • Akkordeon-Inhalte sind bei deaktiviertem JavaScript nicht zugänglich, wodurch Nutzer keinen Zugriff auf die darin enthaltenen Informationen haben.
  • Bei deaktivierten Stylesheets bleibt ein Teil der Inhalte schwer verständlich, da interaktive Elemente zwar sichtbar sind, aber nicht wie erwartet funktionieren.
  • Die Website stellt keinen sichtbaren Link zur Sitemap bereit, was es einigen Nutzern erschwert, die Struktur der Website zu erfassen.
  • Die strukturellen Hauptbereiche der Seite (z. B. Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich) sind nicht explizit durch Landmark-Rollen ausgezeichnet, was die Navigation mit assistiven Technologien erschweren kann.
  • Es gibt keinen Skip-Link, der es Nutzern ermöglicht, die Navigation zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu gelangen.
  • Das automatisch startende Bildkarussell kann vom Nutzer nicht pausiert werden, was insbesondere für Nutzer mit Aufmerksamkeits- oder kognitiven Einschränkungen problematisch sein kann.
  • Die Website stellt keine Dokumentation zur Beschreibung der Barrierefreiheitsfunktionen oder zur Kompatibilität mit assistiven Technologien bereit.
  • Der Content-Editor bietet keine integrierten Hinweise oder Hilfestellungen zur Erstellung barrierefreier Inhalte.
  • Der Content-Editor stellt keine automatischen Empfehlungen zur Behebung von Barrierefreiheitsproblemen bereit, die durch automatische oder halbautomatische Tests erkannt werden.
  • Die Website bietet keinen dedizierten Support-Service für barrierefreiheitsbezogene Anfragen. Es stehen lediglich Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten im Impressum zur Verfügung, was für alle Nutzergruppen, beispielsweise für gehörlose oder schwerhörige Personen, nicht vollständig barrierefrei ist.

Barrierefreiheits-Funktionen

Die Website wurde unter Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit gestaltet.
Sie ist mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader, Tastaturnavigation) nutzbar.
Die Seitenstruktur basiert auf einer konsistenten Überschriftenhierarchie und semantischem HTML.
Texte bleiben bei Vergrößerung gut lesbar und die Inhalte sind auf verschiedenen Bildschirmgrößen zugänglich.
Links und interaktive Elemente sind per Tastatur bedienbar und verfügen über zugängliche Bezeichnungen.
Informationshaltige Bilder enthalten geeignete Textalternativen.
Es werden keine speziellen Barrierefreiheitsfunktionen wie ein Kontrastmodus oder eine explizite Schriftvergrößerung angeboten. Die Barrierefreiheit ergibt sich aus der technischen Umsetzung und der Einhaltung gängiger Webstandards.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2025 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „101“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.